Betreuung
Zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung, stehen ab dem 01.01.2015 allen Pflegeversicherten, die einen Pflegegrad haben, Betreuungsleitungen zur Verfügung. Bei Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 104 € bzw. 208 € (erhöhte Summe: z.B. bei Demenz). Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt!
Diese Leistungen können durch ambulante Pflegedienste oder sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote erbracht werden.
Wir bieten Angehörigen und Pflegepersonen eine Auszeit, indem wir Zeit mit Ihren Lieben verbringen!
Wir können…
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bei sinnvollen Beschäftigungen unterstützen wie Gesellschaftsspiele, gemeinsames lesen, Erinnerungen fördern durch anschauen von Fotos,
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Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß oder im Rollstuhl.
Alle diese Leistungen können stundenweise nach individuellen Wünschen mit uns vereinbart werden.
Wird der jeweilige Leistungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Jedoch muss der Betrag bis zum 30. Juni 2016 in Anspruch genommen werden.
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