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Pflegeberatung

Wie helfe ich meinen pflegebedürftigen Angehörigen aus dem Bett ohne meinen Rücken zu sehr zu belasten? Was muss ich bei der Körperpflege beachten? Wo kann ich Hilfe bekommen, wenn ich nicht mehr weiter weiß? Das sind unter anderem Fragen, die für Sie als pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen wichtig sind. Doch wo finden Sie Antworten auf diese Fragen?

 

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz sichert Ihnen einen Anspruch auf umfassende und vor allem schnelle Beratung zu.  Einige Krankenkassen (z.B. AOK) haben auf diese gesetzliche Vorgabe reagiert, indem sie eigene Pflegeberater einsetzt. Andere Krankenkassen (z.B. DAK, Techniker, HKK, IKK classic, Barmer GEK) haben zusätzlich Verträge mit Pflegediensten (die über Pflegeberater verfügen) abgeschlossen, die die Beratung in Pflegefragen übernehmen.

 

Handgriffe, Tipps und Informationen rund um die Angehörigenpflege können Sie als individuelle Schulung zu Hause erhalten oder Sie nehmen an Pflegekursen teil, diese finden häufig in sogenannten Modulen außer Haus statt.Sowohl die individuellen Schulungen zu Hause als auch  die Pflegekurse sind für Sie kostenfrei.  Findet die Beratung durch einen Pflegedienst statt, werden die entstandenen Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

 

Der Anspruch besteht für Sie, unabhängig ob Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen allein versorgen oder Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Tagespflegestätte o.ä. haben. Die oben beschriebene Beratung ist nicht zu verwechseln mit den viertel- oder halbjährlichen Beratungseinsätzen, zu denen Sie bei Erhalt der Geldleistungen gesetzlich verpflichtet sind.

 

Bei Fragen oder dem Wunsch nach einer Beratung  wenden Sie sich bitte an unsere Pflegekräfte oder direkt an unser  Büro. Unsere Pflegeberaterin Frau Manon Lenz wird sich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.

Auf dieser Website werden keine Daten erhoben (siehe Impressum / Datenschutzbestimmungen)

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